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   VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307   

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VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307 (https://dejure.org/2016,55262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307 (https://dejure.org/2016,55262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. August 2016 - AN 2 E 16.00307 (https://dejure.org/2016,55262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Ernennung von Hochschulprofessor

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307
    Der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002, Az. 2 BvR 857/02).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307
    Die gerichtliche Kontrolle ist vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob bei der Besetzungsentscheidung Verfahrensfehler begangen, der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde lag, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 16.8.2001, Az. 2 A 3/00 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988, Az. 2 C 51/86).
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307
    Eine etwaige Pflegetätigkeit der Antragstellerin kann - anders als schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte Nachteile (vgl. BVerfGK, B.v. 2.4.1996, 2 BvR 169/93) - gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nicht berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307
    Dies gilt auch bei Abwägungsbeziehungsweise Ermessensentscheidungen sowie bei Entscheidungen mit Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, B.v. 6.5.2008, 9 B 64/07; BayVGH, B.v. 16.4.1981, 20 CS 80 D61).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307
    Ist das Organisationsermessen in einer rechtlich nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH, B.v. 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605 m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.04.2019 - 36 L 348.18
    Ein umfassender subjektiver Anspruch auf ein in jeder Hinsicht ordnungsgemäßes Berufungsverfahren besteht nicht (VG Ansbach, Beschluss vom 16. August 2016 - AN 2 E 16.00307 - juris Rn. 39).
  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21

    "habilitationsadäquate Leistung" als Bewerbungsvoraussetzung ungeeignet

    Vielmehr gilt hierfür § 47 Abs. 2 Satz 3 LHG, wonach die für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen umfassend im Berufungsverfahren bewertet werden, ihre Beurteilung also notwendigerweise einem Bewertungsspielraum unterliegt, der in erster Linie der Berufungskommission zukommt und der nur der dargestellten eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (wie hier: OVG NRW, Beschluss vom 28.11.2006 - 6 B 2091/06 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307 - juris).
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